Im XVI. und XVII Jahrhundert wurden viele Frauen der Hexerei bezichtigt.

Der Einsatz magischer Kräfte galt zu der Zeit als Verbrechen und wurde in Europa während der frühen Neuzeit verfolgt. Dies betraf insbesondere die weibliche Bevölkerung, da es bei den meisten Gerichtsverfahren nur um eine Figur ging, eine schlechthin unbeliebte Figur, die zu dieser Zeit Zielscheibe vieler Obsessionen wurde: die Hexe.

Es brauchte nicht viel, um als Hexe bezichtigt zu werden: gegensätzliche Meinungen zu den gängig vertretenen zu haben sowie der simple Verdacht eines Amtsträgers reichte aus, um ein Gerichtsverfahren einzuleiten, dessen Ausgang eher vom Willen der Richter als von handfesten, der mutmaßlichen Verbrecherin zuzuordnenden Beweisen abhing.

Unter den Verfolgten befindet sich ein hoher Prozentsatz von Geburtshelferinnen, Verwahrerinnen und Vermittlerinnen, Vertreter der modernen Volkskultur. Für Ärzte und Wissenschaftler, die von den Machtinstanzen als Repräsentanten der gehobenen Elite präsentiert wurden, galten sie als Sinnbild des Aberglaubens.

So entstand die Figur der Hexe in Form von Geburtshelferinnen, die schriftlich im Malleus maleficarum zu finden ist, eine theologisch-scholastische Abhandlung über Hexen, die ihnen die gesamte Verantwortung für alles Böse in der Welt zuschreibt. Den Verfassern dieser Schrift zufolge waren es die Hebammen, die den größten Schaden anrichteten: sie stellten die Sterilität bei Frauen, die Impotenz bei Männern sowie die Nichtempfängnis gebärfähiger Frauen sicher und leiteten Fehlgeburten ein; fand das Wesen dennoch seinen Weg und erblickte das Licht der Welt, so wurde es in Stücke zerfleischt, und seine kleinen Glieder dabei teilweise für die Herstellung bösartiger Salben verwendet; überlebte das Kind trotz allem, wurde es als fünfte und letzte Alternative dem Teufel als Opfergabe angeboten.

Die Inquisition akzeptierte die angebliche kriminelle Beteiligung der Hebammen an der Kindersterblichkeit. Im Jahre 1534 ordnete das Gericht von Zaragoza die Hinrichtung von Dominga la Coja an. Ihr sowie ihrer Komplizin La Nadala wurde unter Folter ein detailliertes Geständnis entlockt, wie sie das Leben der Neugeborenen beendeten: „Sie begaben sich beide zum Haus des besagten Roiz Castellon, ihnen wurde die Tür vom Teufel geöffnet und sie gingen in die Kammer, wo der besagte Roiz und seine Frau schliefen. Sie nahmen das besagte Kind aus den Armen des genannten Roiz, brachten es in die Küche und... Die anmutige Nadala zog einige Kohlen aus dem Feuer, unterhalb der Asche, und legte das besagte Kind mit der Kohle nieder, um die Gedärme des besagten Kindes zu braten..., und dass nicht viel weiter nötig war und dass es auf diese Weise starb, sie drehten und drehten es bis es vorüber war".

1579 wurde Martina Dueso, Hexe von Alberuela de Laliena, vom ordentlichen Gericht von Huesca für die Teilnahme an Hexensabbaten, die in der Ära von Tolosa stattfanden, verurteilt.

 

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